Neuerburgs Stadtrechtsurkunden

Ein Kurfürst, ein Kaiser und ein König sind um das Jahr 1300 die großen Sprossen des kleinen Luxemburger Landes. Johann der Blinde, König von Böhmen, Markgraf zu Mähren und Graf von Luxemburg blieb trotz seines wechselvollen Lebens stets eng mit dem Heimatland verbunden. Seiner Heimatliebe verdankt Neuerburg die beiden Freiheitsbriefe, die die Stadtrechte besiegelten.

Als die ersten Freiheitsbriefe im Luxemburger Land gegeben wurden, gab es nur zwei Klassen von Menschen: Adelige und Leibeigene. Mit der Verleihung der Stadtrechte an Echternach (1236) und Bitburg (1262) setzte eine große soziale Umschichtung ein, die für die Entwicklung des Landes von großer Bedeutung war. Die Förderung der Städte war für die Landesherrn nicht ohne politische Bedeutung. Die weitgehend unabhängigen und befestigten Orte sollten ein Gegengewicht zum Machtstreben der landesabhängigen Feudalherrn bilden.
Wir datieren heute die Verleihung der Neuerburger Stadtrechte in das Jahr 1332.

Aus dem Text der Urkunde geht jedoch hervor, daß die Freiheit bereits früher ausgesprochen worden war. Die Städte legten Wert darauf, daß unter jedem Herrscher die Freiheit erneut verbrieft wurde. So hatten sich offenbar die Bürger des Ortes 1332 mit diesem Anliegen auch an den Landesherrn, Johann den Blinden von Böhmen, gewandt mit der Bitte, auf den Herrn der Burg entsprechend Einfluß zu nehmen. Auf Drängen des Landesherrn stellte Friedrich von Neuerburg und Brandenburg 1332 einen Freiheitsbrief aus. Diese Tatsache ist weithin bekannt, doch dürfte der Text der Urkunde bisher kaum zur Kenntnis der Allgemeinheit gelangt sein. Sie ist in einer Abschrift des lateinischen Originals im luxemburgischen Staatsarchiv zu finden. Der Freiheitsbrief lautet:

"Wir, Friedrich von Neuerburg, wollen denen, welchen gegenwärtiger Brief zukommen wird, bekannt gemacht wissen, daß wir und unsere Vorfahren, die Herren von Neuerburg, die Einwohner der Stadt Neuerburg nach dem nämlichen Rechte und mit derselben Freiheit besessen und gehalten haben, wie das Recht und die Freiheit der Stadt Vianden sich verhält, auf solche Weise, daß, wenn die zeitlichen Herrn von Neuerburg selbst oder ihre Kinder eine Ehe eingehen würden, oder wenn sie Ritter würden, oder in Verteidigung ihres Rechtes in Gefangenschaft gerieten, daß alsdann in allen Fällen die vorgenannten Einwohner gehalten sind, ihrem Herrn beizustehen und Hilfe zu leisten, die mit Mäßigung und Wohlwollen aufgenommen werden soll. Ferner, wenn es sich ereignen sollte, daß der Herr von Neuerburg gegen etliche Krieg haben sollte, alsdann sind die vorgenannten Einwohner schuldig, ihrem Herrn zu helfen, auf ihre Kosten einen Tag zu folgen, nämlich so, daß sie mit dem Tag ausziehen und bei Sonnenschein eben desselben Tages nach Hause zurückkehren. Und durch dieses Vorgesagte waren und sind die Einwohner frei und zu einem anderen Rechte nicht verpflichtet. Und haben wir es für ratsam erachtet, allen, die es angeht, oder denen daran gelegen ist, unter Beifügung unseres Siegels Gegenwärtiges kundzutun. Gegeben im Jahre des Herrn 1332, Donnerstag nach dem Feste des heiligen Lukas, des Evangelisten."

Wenn in diesem Freiheitsbrief auf die Stadtrechte von Vianden Bezug genommen wird, so muß man wissen, daß Gottfried von Vianden den Einwohnern dieses Ortes im Jahre 1308 die gleichen Rechte und Freiheiten verliehen hatte, die der Stadt Trier zukamen. Mithin kann festgestellt werden, daß Neuerburg 1332 trierische Stadtrechte erhielt.

Friedrich von Neuerburg und Brandenburg verstarb im gleichen Jahre, da er diesen Freiheitsbrief ausstellte. Die Herrschaft kam an die Herren von Kronenburg. Sie verkauften die Herrschaft an Johann den Blinden und an den Grafen Heinrich von Vianden. Beide stellten einen neuen Freiheitsbrief im Jahre 1333 aus. Dieser Text ist als Abschrift in deutscher Sprache im luxemburgischen Staatsarchiv zu finden. Daneben existiert noch eine französische Übersetzung, die aber irrtümlicherweise als Datum das Jahr 1339 enthält. Nachfolgend der Text in einem heute verständlichen Deutsch:

"Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Böhmen und Polen und Graf von Luxemburg, und Heinrich, Graf von Vianden, nachdem wir die Herrschaft Neuerburg durch rechten Kauf an uns gebracht haben und gemeinschaftlich besitzen, allen Gegenwärtigen und Künftigen, zu welchen dieser Brief kommen wird, Gruß und die Bitte, gegenwärtigen Sachen Glauben zu schenken. Weil die Dinge durch die Länge der Zeit verdunkelt werden, die nicht schriftlich verfaßt und mit guter Autorität bekräftigt werden, so sei jedermann kund und offenbar, daß wir wohl bedacht und mit fleißigem Beirat getreuer Berater unseren geliebten Bürgern und der ganzen Gemeinde Neuerburg mit ausdrücklich geleistetem Eide gelobt und uns versprochen haben, verheißen und geloben die Freiheit in unserem genannten Flecken Neuerburg zu ewigen Zeiten unverletzlich und fest zu halten, daß also unsere Bürger zu Neuerburg dieselbe Freiheit unwiderruflich genießen sollen, deren sich die Bürger der Stadt Trier erfreuen, so wie es auch zu Zeiten der früheren Herren von Neuerburg Brauch war. Wenn unsere Erben zu Rittern geschlagen werden, unsere Kinder heiraten oder wir beim Schutze unserer Person und unseres Erbgutes gefangengenommen und in Haft gehalten werden, so mögen wir von Rechts wegen gewöhnliche und billige Steuern, wie es sie zu anderen Zeiten gegeben hat, von den Einwohnern es Fleckens begehren. Wir haben eidlich gelobt und versprochen, daß weder von uns noch unseren Nachkommen hiergegen gehandelt werden soll und zu dessen ewigem Gedächnis unser beider Siegel an diesen Brief gehangen und unseren guten Einwohnern des Fleckens Neuerburg mit unserem Siegel wohlversorgt und befestigt überliefert. Gegeben im Jahre unseres Herrn 1333 am Sonntag vor dem Feiertag der heiligen Apostel Simon und Juda."

Man kann davon ausgehen, daß auch die nachfolgenden Besitzer der Herrschaft Neuerburg Freiheitsbriefe ausstellten. Mit der Zeit wurde die Freiheit zu einem unumstößlichen Recht, das die Bürger unter Berufung auf verbriefte Unterlagen auch während der Zeit des Dreißigjährigen Krieges zu wahren wußten. Die Stadtrechte erloschen mit der Einführung der französischen Gemeindeordnung in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts. Im Jahre 1859 wurde Neuerburg dann die preussische Städteordnung verliehen.

©  Hans Theis, Neuerburg